Dem US-amerikanischen Hersteller Ford droht in Deutschland ein bundesweites Verkaufs- und Produktionsverbot für seine Fahrzeuge, da dem Autobauer vorgeworfen wird, Patentrechte für drahtlose Technologien verletzt zu haben. Das Urteil eines Landgerichts spiegelt ein breiteres Problem in der Automobilindustrie wider und könnte ein schwerer Schlag für Ford sein.
Ausgelöst wurde der Streit durch bestimmte Mikrochips, die in Ford-Fahrzeugen eingebaut sind. Das Gericht in München hat entschieden, dass dem Autohersteller eine Betriebsschließung droht, sollte es zu keiner Einigung kommen. In dem Verfahren geht es konkret um 4G-Mobilfunkchips, für die das Unternehmen keine Lizenzgebühren gezahlt hat.
Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Sollte Ford keine Einigung mit den Klägern erzielen, könnte es in zwei Wochen vollstreckt werden. Die Anklageparteien wurden zwar nicht namentlich genannt, umfassen aber eine Gruppe von acht Inhabern eines 4G-Mobilfunkpatents.
Der Fall wurde von IP Bridge vor Gericht gebracht – dabei handelt es sich um ein japanisches Unternehmen, das auf die Verwertung von geistigem Eigentum und Fonds spezialisiert ist. IP Bridge musste eine Sicherheitsleistung in der Höhe von 227 Millionen Euro erbringen, um das Urteil „vorläufig vollstreckbar” zu machen.
Gegenüber Autovista24 erklärte Ford Deutschland: „Der Anlass für dieses Gerichtsverfahren ist die Lizenzierung standardessentieller Patente für LTE-Netze. Da die entsprechenden Verhandlungen noch laufen und uns die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, möchten wir uns zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht dazu äußern.”
Mikrochips und Patentrechte
Die deutsche Wirtschaftswoche berichtete exklusiv über das Urteil, wonach Richter Matthias Zigann sogar einen Rückruf aller Ford-Fahrzeuge von den Händlern und deren mögliche Zerstörung in Erwägung zog.
Ein Sprecher des Landgerichts München konnte die Angelegenheit nicht kommentieren, teilte Autovista24 aber das Urteil mit. Demnach richtet sich das Urteil insbesondere gegen Ford-Fahrzeuge mit dem sogenannten „FordPass-Connect“-Modem. Dieses integrierte Gerät ermöglicht es den Nutzern, sich mit dem Fahrzeug zu verbinden und dessen Funktionen zu steuern. Dazu gehören etwa das Ver- und Entriegeln eines Fahrzeugs aus der Ferne, das Fernstarten oder das Auffinden eines geparkten Fahrzeugs.
Für vernetzte Autos sind Mikrochips Schlüsselkomponenten – sie spielen im Übrigen auch eine wichtige Rolle bei selbstfahrenden Fahrzeugen. Ford ist der jüngste Automobilhersteller, der von Technologieunternehmen und Patentinhabern unter Druck gesetzt wird, da diese von den Herstellern Lizenzgebühren für die notwendigen Technologien hinter den Kommunikations- und Navigationssystemen der Fahrzeuge verlangen.
Ford ist nicht der erste Fall dieser Art
Ähnliche Fälle gab es bereits bei anderen Autoherstellern in Deutschland. IP Bridge verklagte Volkswagen (VW) wegen Patentverletzungen vor demselben Gericht in München. Der Automobilhersteller konnte die Angelegenheit durch den Erwerb einer Patentlizenz bei einer Plattform namens Avanci beilegen. Auch die Mercedes-Benz Gruppe war in einen Patentstreit über die Mobilfunktechnologie in ihren Autos verwickelt, wobei der Fall im Jahr 2020 von Nokia und Sharp angestrengt wurde.
Viele internationale Unternehmen verhandeln ihre Patentstreitigkeiten vor deutschen Gerichten und ähnliche Fälle mit anderen Autoherstellern könnten folgen. Das Patentrecht wurde erst im vergangenen Jahr reformiert, wobei der Verband der Automobilindustrie (VDA) die Entscheidung begrüßte.
„Dies hat zu hohen Kosten und unnötigen Belastungen für die Unternehmen geführt. Mit der Patentrechtsreform können die Gerichte nun auch die wirtschaftlichen Auswirkungen weitreichender Produktionsstopps in ihre Bewertung einbeziehen. Deshalb ist die Patentrechtsreform eine gute Nachricht für den Industriestandort Deutschland“, fügte sie hinzu.
„Der Missbrauch von Patentrechten hat in den letzten Jahren stark zugenommen, und es sind spektakuläre Unterlassungsklagen gegen die [Automobil-]Industrie erhoben worden“, so VDA-Präsidentin Hildegard Müller damals.
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